Klimafonds Investitionsförderung für PV-Anlagen (bis 50 kWp)
Die Klima- und Energiefonds-Förderung wurde im Dezember 2020 aufgestockt und ausgeweitet. Gefördert werden freistehende Anlagen und Aufdachanlagen. Für gebäudeintegrierte Anlagen gibt es einen Bonus. Der Investitionszuschuss ist für die ersten 50 kWp einer Anlage erhältlich, die PV-Anlage an sich kann jedoch größer errichtet werden.
Wichtig
- Keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der PV-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 50 kWp
- Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden
- Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden
- Förderbar sind freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
- Innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung ist die Anlage zu errichten und die Antragsunterlagen sind über die Online-Plattform zu übermitteln.
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Die PV-Anlage kann zum Zeitpunkt der Registrierung schon errichtet sein, das Lieferdatum der Photovoltaik-Anlage darf jedoch nicht vor dem Start der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen liegen.
Klimafonds: Investitionsförderung innovative Photovoltaik (10 kW bis 5 MW)
Die Ziele dieser Förderung sind eine hohe Systemintegration, Systemdienlichkeit und Multiplizierbarkeit. Durch Monitoring und Berichte sollen die gewonnenen Erkenntnisse eine Wissensbasis für weitere innovative Photovoltaikanlagen schaffen. Standardanlagen werden bei dieser Förderung nicht unterstützt. Durch eine Fachjury werden Projekte mit hohem Innovationsgehalt und Multiplizierbarkeit ausgewählt.
Wichtig
- gefördert werden PV-Anlagen > 10 kWp bis 5 MWp
- Stromspeicher können bis zu 150 kWh mitgefördert werden
- Beauftragung für begleitende angewandte Forschung oder spezielle Monitoringleistungen
- Der Einbau von gebrauchten Komponenten wird nicht gefördert
- Anlagen < 1 MW müssen innerhalb von zwei Jahren, Anlagen größer gleich 1 MW innerhalb von drei Jahren ab Datum des Fördervertrages errichtet werden.
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